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Bester Schutz für Ihre Zähne

ein kurzer Leitfaden

Wichtige Kriterien bei der Zahnzusatzversicherung

Wenn es um private Kranken-Zusatzversicherungen geht, steht die Zahnzusatzversicherung an erster Stelle. Mehr als jedes sechste Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse besitzt bereits einen solchen Versicherungsschutz. Und bei noch nicht Versicherten geben in Umfragen regelmäßig rund 80 Prozent der Teilnehmer an, ihn zumindest in Betracht zu ziehen. Kein anderes privates Zusatzversicherungs-Angebot kann hier mithalten. Dass dies so ist, hat einen einleuchtenden Grund: die GKV-Leistungen reichen gerade bei zahnärztlichen Leistungen nicht aus. Viele GKV-Mitglieder sehen sich daher vor dem Dilemma, zahnärztliche Kosten entweder aus eigener Tasche zahlen zu müssen oder im Zweifel auf die bestmögliche Behandlung zu verzichten. Privater Zahnzusatzschutz bietet einen Ausweg.

Bei den Leistungsmodellen gibt es in er Zahnzusatzversicherung die unterschiedlichsten Varianten. Die meisten Tarife sehen Leistungen bei Zahnersatz, Zahnbehandlungen und auch Zahnprophylaxe vor. Kieferorthopädische Leistungen sind dagegen nur bei „höherwertigen“ Tarifen eingeschlossen. Viele Versicherer bieten die Auswahl zwischen Basis-, Komfort- und Premium-Tarifen. Komfort- und Premium-Angebote umfassen dabei mehr Leistungen und/oder sehen höhere Erstattungsleistungen als im Basis-Tarif vor. Dafür sind sie natürlich auch kostspieliger. Manchmal können auch Ergänzungstarife abgeschlossen werden, mit denen sich ein bestehender Standardschutz erweitern lässt. Auch dann fällt ein Zusatzbeitrag an.

Häufig wird bei den Tarifen mit hohen Erstattungs-Prozentsätzen geworben. Dabei sollte man auf jeden Fall genauer hinschauen, denn die Bezugsgrundlagen sind keineswegs immer gleich. Es macht einen Unterschied, ob sich die prozentuale Erstattung auf den Rechnungsbetrag inklusive oder zuzüglich der Kassenleistung bezieht. Manchmal werden auch 100 Prozent bzw. Verdoppelungen der jeweiligen Kassenleistung versprochen. Einige Tarife leisten überhaupt nur, wenn auch eine Kassen-Vorleistung erfolgt. Es ist dabei durchaus möglich, dass in den einzelnen Leistungsbereichen eines Tarifs unterschiedliche Erstattungsmodelle zur Anwendung kommen. Mit unseren beiden Tarifen gelingt trotz dieser verwirrenden Vielfalt eine treffsichere Auswahl der Zahnzusatzversicherung für Erwachsene oder Kinder.

Bei Zahnersatz geht es um Brücken, Kronen, Implantate, Stiftszähne oder Prothesen, um Zahnlücken zu schließen. Zahnersatz-Maßnahmen sind – insbesondere wenn es um hochwertige Lösungen geht – teuer und daher einer der größten Kostentreiber bei der zahnärztlichen Versorgung. Da die gesetzliche Krankenkasse nur Festzuschüsse leistet, die in der Regel nur einen geringen Teil der Kosten abdecken, sollte bei privatem Zahnzusatzschutz darauf geachtet werden, dass der Zahnersatz ausreichend abgesichert ist. Dies gilt vor allem dann, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass später Zahnersatz benötigt wird. Beim Zahnzusatzversicherung-Vergleich sind die Leistungen bei Zahnersatz das wichtigste Auswahlkriterium.

Der Versicherungsschutz sollte auf jeden Fall nicht nur die Regelversorgung, sondern auch den privatärztlichen Leistungsteil umfassen. Zu den Anforderungen gehört auch, dass der Tarif mindestens 80 Prozent der anfallenden Kosten inklusive der GKV-Leistungen übernimmt, am besten mehr. 100 Prozent-Kostenübernahmen sind allerdings unüblich. Auch mit privatem Zahnzusatzschutz bleibt daher fast immer ein gewisser Eigenanteil, der selbst zu tragen ist. Manche Tarife, die eine Verdoppelung der Kassenleistung versprechen, erscheinen vordergründig günstig, leisten unter dem Strich aber nicht genug. Denn das Doppelte von wenig reicht im Regelfall immer noch nicht aus. Einige Versicherungen bieten reine Zahnersatztarife an – hier wird ausschließlich der Zahnersatz abgesichert und nichts sonst. Üblicher ist aber das Modell, in dem Zahnersatz einen Leistungsbestandteil neben Zahnbehandlungen und -prophylaxe darstellt.

Zahnbehandlungen können sehr vielfältig sein und dienen vor allem der Zahnerhaltung sowie der Beseitigung von Erkrankungen im Zahnbereich. Darunter fallen zum Beispiel die Behandlung von Karies, Parodontose oder Wurzelentzündungen. Auch das Ziehen von Zähnen (zum Beispiel Weisheitszähnen) gehört dazu. Zahnbehandlungen sind ein Bereich, in dem die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Regelversorgung vergleichsweise umfangreich leisten. Leistungslücken bestehen vor allem, wenn hochwertigere Füllungen und Inlays gefragt sind oder besondere, schonendere Therapieformen (Lasertherapie). Dann übernimmt die Krankenkasse diese Kosten oft nicht vollständig. Die private Zahnzusatzversicherung kann solche Lücken schließen helfen. Beim Zahnzusatzversicherung-Vergleich im Bereich Zahnbehandlung kommt es daher sehr aufs Detail an. In der Regel sind Tarife mit gutem Zahnersatz-Schutz auch in diesem Bereich leistungsstark, was die Auswahl erleichtert.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Kosten für kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung ist das Vorliegen erheblicher Zahn- oder Kieferfehlbildungen, die eine Behandlung notwendig machen. Zur Einstufung der Behandlungsbedürftigkeit erfolgt eine Klassifizierung der Fehlstellung in fünf Indikationsgruppen. Die gesetzlichen Krankenkassen treten dabei erst ab Indikationsgruppe drei ein.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lässt sich ein besseres Leistungsniveau erreichen. So werden je nach Tarif auch Behandlungen in den Indikationsgruppen eins und zwei übernommen, aufwändigere Behandlungsformen und teurere Materialien erstattet. Ein geringer Eigenanteil, der vom Versicherungsnehmer getragen werden muss, ist üblich. Allerdings gelten die Leistungen auch hier ganz überwiegend nur für Kinder und Jugendliche, da bei Erwachsenen Zahnfehlstellungen fast immer bereits vor Versicherungsabschluss vorhanden waren. In diesem Fall zahlt die Versicherung generell nicht. Wie die gesetzlichen Kassen auch übernimmt die private Zahnzusatzversicherung außerdem keine Kosten für rein kosmetischen Maßnahmen.

Bei Maßnahmen zur Zahnprophylaxe und professionellen Zahnreinigung leisten die gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich. Einige zeigen sich „knauserig“, andere zahlen im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen mehr oder weniger hohe Zuschüsse, die allerdings häufig noch an bestimmte Beschränkungen und Bedingungen geknüpft sind. Eine vollständige Kostenübernahme ist nicht vorgesehen. Die private Zahnzusatzversicherung ist hier oft großzügiger, dabei kommt es allerdings auch auf den jeweiligen Tarif an. Üblicherweise sind Zahnprophylaxe-Leistungen mit überschaubaren Kosten verbunden und daher nicht das entscheidende Auswahlkriterium für die Zahnzusatzversicherung. Sie bilden eher ein „Add on“.

Die Kosten für die Grundversorgung rechnet der Zahnarzt – wie sonst auch – direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Über seine privatärztlichen Leistungen stellt er eine Rechnung aus, die vom Patienten zu begleichen ist. Rechnungen sind (im Original) bei der privaten Krankenversicherung einzureichen, die dann die Erstattung an den Versicherungsnehmer vornimmt. Wird die Rechnung sofort nach Erhalt eingereicht, erfolgt die Erstattung in vielen Fällen noch in der Zahlungsfrist, so dass keine unnötige Liquiditätsbelastung entsteht.

Wenn beim Zahnzusatzversicherung-Vergleich ein besseres Angebot festgestellt wurde, besteht oft der Wunsch, eine schon bestehende Versicherung zu wechseln. Dabei ist einiges zu beachten. Hier ein Überblick:

  • In der Regel gelten bei der Zahnzusatzversicherungen Mindestlaufzeiten – üblich sind zwei oder drei Jahre, in denen keine Kündigung möglich ist. Danach verlängert sich der Vertrag ohne Kündigung automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist grundsätzlich nur zum Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Dabei wird zum Teil das Kalenderjahr, zum Teil das Versicherungsjahr zugrunde gelegt. Beides kann identisch sein, muss es aber nicht. Bei Beitragserhöhungen besteht unabhängig davon ein Sonderkündigungsrecht.
  • Kündigungen sollten möglichst nicht während laufender Behandlungen erfolgen oder wenn Behandlungen anstehen, weil dann die Leistungserstattung verweigert wird. Der Versicherungsschutz endet nämlich üblicherweise mit der Kündigung automatisch.
  • Es empfiehlt sich, im Vorfeld des Wechsels die Annahmebedingungen bei dem neuen Versicherer genau zu prüfen. Wenn Zweifel an der Annahme bestehen oder mit gravierenden Leistungsausschlüssen bzw. Risikozuschlägen zu rechnen ist, sollte der Wechsel noch einmal überdacht werden.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – am besten als Einschreiben (mit Rückschein), notfalls per Fax. Entscheidend für die Fristwahrung ist immer das Eingangsdatum beim Empfänger, nicht das Absendedatum.
  • Bei der Wechselentscheidung und dem „richtigen“ Wechseltermin sind Wartezeiten bei dem neuen Versicherer zu berücksichtigen.

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